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Euro Auctions
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Deutschland Geschäftsbedingungen

EURO AUCTIONS GmbH – Auktionsbedingungen

1. Einleitung

Das Vertragsverhältnis zwischen Euro Auctions GmbH (registriert in Neuss NR: HRB 13567) und dem Verkäufer ist geregelt durch:

Die Geschäftsbedingungen wie nachstehend genannt,

Alle Informationen, wie sie im Verkaufskatalog jeder Auktion aufgeführt sind,

Alle zusätzlichen Ankündigungen, Bedingungen, Änderungen und Bemerkungen, welche im Versteigerungskatalog gedruckt oder auf dem Verkaufsgelände bekannt gemacht oder durch den Auktionator bekannt gegeben werden.

2. Definitionen

“Vereinbarung” bedeutet diese Vereinbarung.

“Auktion” ist eine von Euro Auctions GmbH durchgeführte Versteigerung

“Auktionsgelände” bezeichnet jegliches Euro Auctions GmbH Betriebsgelände, von wo aus die Auktion durchgeführt wird.

“Auktionator” bezieht sich auf Euro Auctions GmbH, sein Personal, Außendienstmitarbeiter und Personen, die für die Zeit der Versteigerung vom Auktionator bevollmächtigt worden sind.

„Bieter“ bezeichnet jede Person, die sich bei dem Auktionator registriert und eine Bieternummer für eine Auktion erhalten hat.

-„Bieternummer“ ist die einmalige Nummer, welche einem Bieter nach Registrierung zu einer Auktion vom Auktionator zugewiesen wird.

„Auswahl“ bedeutet, dass mehrere Artikel mit der späteren Auswahl zusammen in einem Zug verkauft werden. Der Höchstbieter hat die Option, einen oder alle versteigerten Artikel zu akzeptieren. Der ausgerufene Hammerpreis bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel. Es kann sein, dass in einigen Fällen der Auktionator bekannt gibt, dass die zur Wahl stehenden Artikel in der angebotenen Verkaufsreihenfolge gekauft werden müssen.

“Kommission” ist die prozentuale Bezahlung wie in Punkt 18 dieser Vereinbarung beschrieben die der Käufer dem Auktionator nach Kauf jeglicher Artikel schuldet.

„Kaution“ umfasst £10.000 Pfund Sterling, $15.000 US/AU Dollar oder €15.000 Euro (im Ermessen des Auktionators liegend) und jeglicher zusätzlich zahlbarer Betrag gemäß nachfolgendem Punkt 5.

“Hammer Preis” ist das höchste Gebot für einen Artikel, das während einer Auktion vom Auktionator angenommen wurde.

“Artikel” bedeutet jeder einzelne Artikel, der vom Auktionator in der Auktion zugelassen wurde.

„Vorgebot“ ist ein Gebot für einen Artikel, welches entweder durch das Internet oder vor Ort vor dem Live-Verkauf dieses Artikels abgegeben wurde.

“Käufer” ist der Höchstbietende für einen Artikel.

„Kaufpreis“ bezeichnet die Gesamtsumme bestehend aus dem Hammerpreis zuzüglich Umsatzsteuer und der Kommission zuzüglich Umsatzsteuer.

„Verkäufer“ meint die Person, die Artikel zur Versteigerung eingestellt hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3. Alle Bieter erkennen an, dass es sich bei dem Versteigerungsgelände um einen potentiell gefährlichen Ort handelt. Brennbare, umweltschädliche, ätzende und unter Druck stehende gasförmige Substanzen sind vorhanden, schwere Maschinen werden bedient und Stromkreise könnten aktiv sein. Jede Person auf dem Auktionsgelände, befindet sich dort zu jeder Zeit auf eigenes Riskio unter der Bekanntheit des Zustandes des Geländes und den am Standort stattfindenden Aktivitäten. Der Bieter informiert seine Vertrteter und Angestellten darüber. Keine Person wird einen Anspruch gegenüber dem Auktionator, seinen Vertretern, Angestellten oder Vorgesetzten für jegliche erlittenen Verletzungen, noch für Schäden oder das Abhandenkommen von Eigentum, die aufgrund gleich welcher Ursachen entstanden sind, geltend machen.

Bieter anerkennt, dass er alle Covid-19 Beschränkungen und Bestimmungen einhalten wird, die auf dem Auktionsplatz gelten.

4. Alle Bieter müssen sich vor der Teilnahme an der Versteigerung registrieren lassen. Der Auktionator hat das Recht nach seinem Ermessen jede Person von jeglicher Auktion auszuschließen und des Platzes zu verweisen.

5. Bei der Registrierung behält sich der Auktionator das Recht vor, von jedem Bieter eine Kaution (nur durch Überweisung, bankbestätigter Scheck oder Bargeld) zu verlangen. Eine Kaution in Höhe von £ 10.000 Sterling, $ 15.000 US/AU Dollar oder € 15.000 Euro berechtigt den Bieter, bis zu einem anfänglichen Gesamtkreditlimit von £50.000/€50.000/$50.000 (ohne USt. und Kommission) bei der Auktion zu bieten. Die Kaution wird nur zurückerstattet, wenn kein Kauf getätigt wurde und wenn der Käufer keinen ausstehenden Rechnungsbetrag eines anderen Euro Auctions Verkaufs in jeglichem anderem Land hat. In den Fällen, in denen der Bieter einen offenstehenden Rechnungsbetrag aufgrund eines anderen Euro Auctions Verkaufs hat, behält sich der Auktionator das Recht vor, die Kaution als Abschlagszahlung für diesen offenen Rechnungsbetrag zu betrachten. Es kann sein, dass Kreditkartenzahlungen als Zahlungen durchgeführt werden müssen, wenn es Probleme mit dem Käuferkonto gibt.

Bitte beachten Sie, dass Kreditkartenrückzahlungen bis zu 7 Tage benötigen, bis sie dem Konto des Käufers gutgeschrieben sind.

Alle Bieter, die beabsichtigen auf jegliche Posten zu bieten, deren addierter Wert mehr als £50.000/€50.000/$50.000 ohne USt. und Kommission (oder eine nach dem Ermessen des Auktionators festgelegte Summe) beträgt, müssen den Auktionator bei der Registrierung darüber informieren. Beabsichtigt oder gibt ein Bieter ein Gebot ab, welches das anfängliche Gesamtkreditlimit überschreitet, dann benötigt der Auktionator vom Bieter die zusätzliche Zahlung (in Form einer Überweisung oder Bargelds) eines Betrages in der Höhe von 10% der(s) geplanten Kaufsummenpreise(s) der(s) Artikel(s) als Kaution am Tag der Auktion.

Der angesetzte Wert oder die Schätzung des erwarteten Verkaufspreises für jeglichen Artikel wird durch den Auktionator nach seinem freien eigenen und absoluten Ermessen gemäß diesem Punkt durchgeführt. Der Versteigerer hat das Recht, ein Gebot eines Bieters, welcher nicht nach den Vorschriften dieses Punktes handelt, abzuweisen.

6. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, jede Bieternummer zu jedem Zeitpunkt zu widerrufen.

7. Der Versteigerer verkauft als Beauftragter des Verkäufers und trägt daher keine Verantwortung für Versäumnisse/Verzug des Verkäufers oder Käufers.

8. Der Höchstbietende ist der Käufer. Unstimmigkeiten zu jeglichen Geboten werden im absoluten Ermessen des Auktionators beigelegt. Jeder Bieter handelt in seinem eigenen Namen und auf seine eigene Verantwortung es sei denn, es existiert ein schriftliches Dokument vom Auktionator, welches den Bieter befähigt, als Vertreter im Namen/im Auftrag eines benannten Geschäftsführers zu handeln. Handlungsvertreter müssen dies dem Auktionator bei der Registrierung angeben.

9. Abgegebene Vorgebote werden vom Auktionator ausgeführt. Der Auktionator haftet jedoch nicht für Ansprüche oder Kosten, die sich aus dessen Nichtbeachtung ergeben. Vorgebote für Artikel, die bereits versteigert wurden oder die aus Gründen, die der Kontrolle des Auktionators nicht unterliegen, nicht verkauft wurden, sind automatisch ungültig. Alle vom System generierten E-Mail-Nachrichten oder Einkäufe, die einem Online-Konto hinzugefügt wurden, können jederzeit aktualisiert werden, um einer Änderung Rechnung zu tragen. Wenn ein Vorgebot platziert wurde, kann es ohne das Einhalten einer 24 h Kündigungsfrist nicht zurückgenommen/widerrufen werden.

10. Proforma-Rechnungen werden am Ende jeder Auktion per E-Mail versandt, Änderungen sind vorbehalten.

11. Artikel, die vorbehaltlich einer bestehenden Finanzierungsvereinbarung verkauft werden, werden auf der Proforma-Rechnung aufgeführt. Diese Artikel können jedoch erst dann abgeholt werden, wenn der Auktionator die endgültige Freigabebestätigung des Finanzunternehmens erhält.

12. Kein Bieter ist zur Preisminderung von der Summe berechtigt, die von Zeit zu Zeit durch den Auktionator ausgerufen wird.

13. Der Auktionator hat nach seinem freien Ermessen und ohne Angabe von Gründen das Recht, ein Gebot nicht anzunehmen, Artikel zu trennen, zwei oder mehr Artikel zusammenzustellen, Artikel aus der Auktion auszuschließen und Artikel bei Unstimmigkeiten wiederzuverkaufen. Es liegt im vollständigem Ermessen des Auktionators, Artikel als Auswahl zusammenzustellen, welche dann mit einem individuellen Hammerpreis verkauft werden.

14. Unbeschadet der Inhalte von Punkt 7 werden alle Artikel verkauft wie gesehen, mit allen Fehlern, Mängeln und fehlerhaften Angaben in der Beschreibung. Abbildungen, Marken, Hersteller, Modelle, Arbeitsstunden, gefahrene Kilometer, Beschreibungen und angegebene Baujahre in Katalogen, Broschüren und Videos dienen nur zur Identifikation. Beschreibungen jeglicher Art beruhen auf den Angaben des Verkäufers. Alle Artikel stehen zur Besichtigung zur Verfügung und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich vor einem Kauf / einer Auktion über den Artikel zu informieren und die Beschreibung nach Richtigkeit zu überprüfen. Es gilt als angenommen, dass der Käufer eines Artikels diesen vor dem Kauf geprüft hat. Der Versteigerer übernimmt für die angebotenen Artikel keine Garantie und Gewährleistung für die Beschreibung, den Zustand, Arbeitsstunden, gefahrene Kilometer,das Baujahr und Sonstiges. Alle Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche, Konditionen und weitere Bedingungen und Bestimmungen, im gesetzlich zulässigen Höchstumfang, sind von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

Jeder Artikel wird verkauft „wie er ist und wo er ist“. Ausdrücklich und ohne Einschränkung übernimmt der Auktionator keine Vertretung, kein Gewähr oder keine Garantie dafür, dass ein Artikel:

a) eines Standards in Bezug auf Sicherheit, Umweltverschmutzung oder Gefahrenguts oder einem Standard in Bezug auf Voraussetzungen einer zuständigen Behörde, eines Rechts oder Verordnung entspricht, oder

b) für einen bestimmten Zweck geeignet ist, oder

c) marktgängig oder finanzierbar ist, oder

d) ein bestimmtes Alter, Baujahr, Modell, Fabrikat/Marke ist oder einen bestimmten Zustand hat.

Der Käufer stimmt zu und bestätigt, dass er sich bezüglich der oben gemachten Ausführungen zufriedengestellt hat und dass er diesbezüglich nicht auf die Ausführungen des Auktionators vertraut und dass der Auktionator diesbezüglich nicht haftbar ist. Der Bieter stimmt weiterhin zu, dass er auf eigene Kosten solche Reparaturen an den bei der Auktion gekauften Artikeln durchführen wird, die den Artikel in einen sicheren Betriebszustand versetzen, und uneingeschränkt, um einen Zustand zu erreichen, welcher die Standards und Voraussetzungen jeglicher zuständiger Behörde, eines Rechts oder Verordnung erfüllt, einschließlich aller, welche erforderlich sind, um den Artikel zu nutzen.

15. Der Auktionator kann Artikel Internetbietern anbieten, die den Internetservice nutzen. Der Auktionator ist jedoch nicht haftbar für jegliche Forderungen und Kosten, welche daraus entstehen, wenn er dies nicht tut. Ungenauigkeiten im Auktionskatalog oder im Internet befreien den Bieter unter keinen Umständen von seinen Verantwortungen, welche er akzeptiert hat, als er die AGB’s anerkannt/akzeptiert hat.

16. Unbeschadet der Inhalte von § 14 werden alle Artikel ohne CE – Kennzeichnung verkauft, ausgenommen es ist vermerkt. Sollte in einer Artikelbeschreibung die CE - Kennzeichnung vermerkt sein, so akzeptiert der Käufer, dass diese alleinig durch den Verkäufer gemacht wurde. Der Aktionator übernimmt keine Verantwortung/Garantie für die Echtheit der CE- Kennzeichnung eines Artikels oder jeglicher Dokumentation eines Artikels.

17. Der Auktionator wird angemessene Bemühungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle im Katalog gelisteten Waren bei der Auktion zum Verkauf angeboten werden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für jeglichen Verlust oder Schaden an den Waren (einschließlich aber nicht beschränkt auf Kosten für die Anwesenheit von Bietern bei der Auktion) im Falle, dass ein Artikel aus der Auktion herausgenommen wird oder anderes und bei keiner Auktion zum Verkauf angeboten wird.

18. Dem Käufer eines Artikels wird auf jeden einzelnen Artikel zuzüglich zum Hammerpreis eine Kommission auf den Hammerpreis in Höhe von 10% für einen Hammerpreis von €4,500 oder weniger berechnet. Auf Artikel mit einem höheren Zuschlagspreis als €4,500 wird auf die ersten €4,500 eine Käuferkommission von 10% und auf den die €4,500 übersteigenden Wert eine Kommission von 2.5% aufgeschlagen. Die Kommission wird für jeden Artikel berechnet. Die Kommission ist umsatzsteuerbar und Umsatzsteuer wird für die Kommission eines jeden Artikel erhoben.

19. Alle unter diesen Auktionsbedingungen geschuldeten Rechungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen ab dem Auktionstag zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auktionator vor, täglich Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu erheben.

20. Der Bieter erkennt an und stimmt zu, dass die Akquisition, die Lieferung, der Export und das Eigentum an einigen Produkten oder die Mittelherkunft für solche Produkte internationalen, bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Vorschriften unterliegt. Der Bieter gibt ausdrücklich wieder/bestätigt, dass er alle Dinge derzeit vollständig auch zukünftig weiterhin mit allen geltenden internationalen, bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Vorschriften, Gesetzen, Satzungen, Verordnungen, Anordnungen, Regelungen in Bezug auf die Akquisition, die Lieferung, der Export und das Eigentum an einigen Produkten oder die Mittelherkunft, wie es vom Bieter gefordert ist, nachkommt.

21. Umsatzsteuer (USt.)

21.1 Umsatzsteuer auf den Hammerpreis

21.1.1 EU Käufer außerhalb von Deutschland

Umsatzsteuer ist vom Käufer zahlbar auf den Hammerpreis und die Kommission für jeden Artikel mit dem derzeitig gültigen Satz von 19 %.

Der Käufer wird von der Umsatzsteuerzahlungspflicht befreit, sobald er sowohl eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (Registrierung in einem EU Land und außerhalb von Deutschland) angibt, als auch die ihm ausgehändigte Kundenerklärung ausgefüllt innerhalb von 30 Tagen einreicht. Diese Erklärung bescheinigt, dass die gekauften Artikel unter der angegebenen Umsatzsteueridentifikationsnummer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Auktion, in der der Artikel gekauft wurde, aus Deutschland in ein anderes EU-Land ausgeführt worden sind.

Sollte die Kundenerklärung nicht 30 Tage nach der Auktion bei dem Auktionator eingegangen sein, so wird die gesamte Umsatzsteuer durch den Käufer fällig. Der Auktionator wird sodann eine Rechnung an den Käufer über die ausstehende Umsatzsteuer ausstellen.

21.1.2 Käufer außerhalb der EU

Umsatzsteuer ist vom Käufer zahlbar sowohl auf den Hammerpreis als auch die Kommission auf jeden Artikel mit dem derzeitig gültigen Satz von 19 %. Der Käufer kann vom Auktionator die Umsatzsteuer zurückfordern, wenn er dem Auktionator einen Ausfuhrnachweis im Original für jeden gekauften Artikel einreicht.

21.1.3 Käufer aus Deutschland

Umsatzsteuer ist zahlbar sowohl auf den Hammerpreis als auch die Kommission auf jeden Artikel mit dem derzeitig gültigen Satz von 19 %.

21.2 Der Auktionator behält sich das Recht vor, eigene Nachforschungen mit Hilfe Dritte anzustellen, um zu ermitteln, dass die Umsatzsteueridentitätsnummer, die durch den Käufer angegeben wurde, um die Umsatzsteuer zurückzufordern, richtig und gültig ist.

22. Der Auktionator akzeptiert, vor dem Hintergrund der unten aufgeführten Bedingungen, folgende Zahlungsmethoden:

-Überweisungen;
-Bargeld;
-Kreditkarten (wir erheben eine nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr von 2%);

-EC-Karten;

In jedem Fall ist die vollständige Kaufsumme innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Auktion durch eine der angegebenen Zahlungsmethoden zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst dann als erhalten, wenn der Betrag auf dem Konto des Auktionators gutgeschrieben ist oder er diese bar erhalten hat.

Internationale Überweisungen müssen jegliche zusätzlichen Bankgebühren einschließen. Rechnungen können in anderen Währungen ausgestellt werden, wobei der Wechselkurs nur an dem Tag gültig ist, an dem die Rechnung ausgestellt wurde und die Bezahlung der Rechnung am selben Tag erwartet wird. Für jegliches Defizit durch den Wechselkurs ist der Käufer verantwortlich.

Barzahlungen werden nur akzeptiert, wenn sie einen Wert von weniger als £7,000 oder €9.500 unterschreiten – höhere Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Zahlungen durch einen Dritten werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Auktionator hat eine ausdrückliche Vollmacht des Käufers erhalten und er hat sich von der Authentizität der Zahlung überzeugt.

Eine Dienstleistungsgebühr kann in Bezug auf die Verwaltung von Zahlungen für jeden Käufer erhoben werden.

Der Zahlungszeitpunkt ist von Bedeutung. Barzahlung wird als Zahlungsmethode nur dann akzeptiert, wenn dem Auktionator Identifikationsdokumente gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes vorliegen.

23. Der Bieter sichert dem Auktionator zu, dass er über alle Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung, Korruption und Geldwäsche informiert ist und dass es im vollständigen Ermessen des Auktionators liegt die Gegenstände zu beschlagnahmen, von denen er vermutet, dass diese dagegen verstoßen haben. Der Bieter garantiert gegenüber dem Auktionator, dass er mit den Dual-Use-Güter-Rechtsvorschriften (Rechtsvorschriften zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck) vertraut ist.

24. Der Autionator ist nicht für jegliche Fahrzeugbriefe-, Scheine oder sonstige notwendigen Dokumente zur Registrierung von Artikeln, die in der Auktion zum Kauf angeboten, verantwortlich. Der Auktionator kann den Verkäufer kontaktieren um festzustellen, ob dieser Dokumentationen besitzt. Die Verpflichtung zur Überprüfung der Verkehrssicherheit für jeglichen angebotenen Artikel liegt beim Käufer.

Es liegt nicht in der Verantwortung des Auktionators, die Gültigkeit des Status eines jeglichen Artikels dahingehend überprüft zu haben, ob der Artikel in der Vergangenheit aus dem Land exportiert wurde. Es ist die Verpflichtung des Käufers sich dahingehend zufriedengestellt zu haben, dass der Artikel in dessen Land benutzt/registriert werden kann.

25. Der Auktionator gestattet es, dass Artikel auf einen anderen Käufer innerhalb von 3 Tagen übertragen werden, nachdem ein Transfer-Lot-Form (Artikelübertragungsformular) unterzeichnet wurde. Wenn der Käufer, der die Artikelübertragung akzeptiert hat, nicht bezahlt, dann werden der/die Artikel automatisch auf den ursprünglichen Käufer zurückübertragen. Der ursprüngliche Käufer kann für Zusatzkosten aufgrund der Nichterfüllung durch den anderen Käufer verantwortlich gemacht werden.

26. Der Auktionator ist nicht verpflichtet, Beträge an den Verkäufer für veräußerte Artikel freizugeben, bis der Auktionator vom Käufer die Kaufsumme vollständig erhalten hat oder 21 Tage seit dem Auktionstag.

27. Mit erfolgtem Hammerzuschlag geht das volle Risiko für einen Artikel auf den Käufer über. Das Eigentum an der Ware geht allerdings erst nach erfolgter Bezahlung auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich seine gekauften Artikel gegen jede Gefahr seit der Auktion bis zur Abholung zu versichern.

28. Der Käufer, sein Personal oder Vertreter tragen die Verantwortung für den Verlust oder für Beschädigungen jeglicher Art der ersteigerten Artikel ab dem Ersteigerungszeitpunkt. In keinem Fall haftet der Auktionator, sein Personal oder Vertreter für Verlust oder Beschädigungen jeglicher Art der Artikel, gleichgültig ob verursacht durch Unachtsamkeit/Fahrlässigkeit oder anderes, während sich der Artikel in dessen Gewahrsam oder in dessen Kontrolle befindet. Der Auktionator ist nicht für jegliche Teile oder Gegenstände/Waren/Posten verantwortlich, die vor der Abholung abhanden kommen.

29. Der Käufer verpflichtet sich alle gekauften Artikel auf seine Kosten spätestens 2 Wochen nach der Auktion abzuholen, sofern der volle Rechnungsbetrag bezahlt ist. Der Käufer ist für sämtliche Umlagerungs-, Lagerungs- und Versicherungskosten für jeden Artikel verantwortlich, der nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Auktion abgeholt wurde. Der Auktionator ist nicht für den Zustand eines Artikels verantwortlich, welcher nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeholt wurde. Die Abholungszeiten bei Auktionen außerhalb des Auktionsstandorts sind begrenzt und alle Artikel müssen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens abgeholt werden.

Der Auktionator bietet lediglich nur eine Hilfestellung bei der Be- und Entladung. Der Auktionator haften nicht für etwaigige Schäden während des Ladeprozesses.

30. Wurde ein Artikel nicht, wie in den vorgenannten Punkten genannt, vollständig bezahlt und abgeholt, so liegt es im Ermessen des Auktionators und unbeschadet aller weiterer Rechte, den Artikel wieder zu verkaufen oder diesen in einer öffentlichen Auktion oder per Privatverkauf zum Verkauf anzubieten. Der in Verzug geratene Käufer muss in diesem Fall dem Auktionator sämtliche sich ergebenden Differenzbeträge resultierend aus dem Erstverkauf und unter Abzug jeglicher Teilzahlungen aber zuzüglich Verkaufskosten erstatten. Überschüsse sollen dem sich in Verzug befindlichen Käufer gehören.

Der Auktionator hat das Recht jegliche Artikel, die nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abgeholt werden, in einer der nächsten Auktionen erneut zu versteigern.

31. Gebotsabsprachen zwischen dem Käufer, Käufervertretern, dem Verkäufer, Verkäufervertretern oder auch anderen Personen und damit verbundene Gebotsabgaben sind während einer Auktion untersagt.

32. Änderungen und Zusätze dieser AGB’s sind nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien zulässig und es beinhaltet die gesamten Vereinbarungen und hebt frühere Verträge, Abreden oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Versteigerung auf. Dieser Vertrag bindet auch Erben, Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter, Rechtsnachfolger, Vertreter, etc.

33. Der Käufer akzeptiert, dass der Auktionator die Rechnung in Bezug auf die gekauften Artikel aufgrund der falschen Zuordnung des Artikels zu einer bestimmten Bieternummer während des Verkaufs ändert. Der Auktionator ist bemüht, diese Möglichkeit zu jeder Zeit zu minimieren, wobei der der Käufer die Artikel akzeptieren wird, die er bei der Auktion auch tatsächlich gekauft hat.

34. Der Auktionator ist nicht für Wartezeiten verantwortlich, die der Käufer erfährt, wenn er Artikel abholt. Gleiches gilt für damit im Zusammenhang entstehenden Kosten.

35. Instrumente zur Währungsumrechnung werden zur Verfügung gestellt um Kostenschätzungen für Artikel und den finalen Kaufpreis in bestimmten Währungen anzuzeigen. Dieses Instrument wird lediglich der Einfachheit halber zur Verfügung gestellt und ist nur ein ungefähres Richtmaß für den Gegenwert in den spezifischen Währungen. Bietern wird empfohlen, eigene Nachforschungen zu geltenden Wechselkursen vor dem Platzieren eines Gebots zu betreiben. Bitten beachten Sie, dass die Auktion in der Währung durchgeführt wird, in dessen Land sie gehalten wird und alle Gebote werden in der entsprechenden Landeswährung abgegeben. Der Auktionator übernimmt keine Verantwortung für Fehler, welche als Konsequenz aus dem Vertrauen auf das Instrument der Währungsumrechnung entstehen. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit dem Auktionator in Verbindung zu setzen, welcher sodann einen gültigen Umrechnungskurs zur Verfügung stellt. Jegliche zur Verfügung gestellte Umrechnungskurse sind immer nur an dem zur Verfügung gestellten Tag gültig.

36. Registrierungsvoraussetzungen für das Bieten im Internet. Unbeschadet der vorangehenden allgemeinen Klausel 15: Bevor ein Bieter über unser Internet-Bietsystem mitbieten kann, muss er sich für das Bieten im Internet registrieren. Bitte beachten Sie, dass ein Bieter sich mindestens 24 h vor dem Beginn einer Auktion registrieren muss, ansonsten kann es sein, dass ein Bieter bei der gewünschen Auktion im Internet nicht mitbieten kann. Jeder Bieter sollte seine Benutzerkontodaten streng vertraulich behandeln und es Dritten nicht gestatten, diese zu verwenden oder auf deren Konto in deren Namen oder anders zuzugreifen. Jeder Bieter ist für alle und jegliche Gebote, die über sein Konto abgegeben werden, verantwortlich.

Während einer Auktion kann ein Bieter für jeden Artikel bieten, indem er die Schaltfläche „Bid button“ – „Gebot abgeben“ betätigt. Jedes Gebot wird als final und bindend angesehen, sobald die Schaltfläche „Bid button“ – „Gebot abgeben“ betätigt wurde. Das derzeitige Gebot wird während des Verkaufs auf dem Bildschirm des Bieters angezeigt. Im Falle einer Gebotsgleichheit zwischen einem Gebot, welches von einem Bieter im Internet abgegeben wurde und jedem(n) weiteren identischen Gebot(en), einschließlich Internetgeboten, Vor-Ort Geboten und Vorgeboten, liegt es im Ermessen des Auktionators, welches Gebot er akzeptiert. Artikel können in diesem Fall auch erneut für den Verkauf angeboten werden.

Bieter erkennen an, dass sie in einer Live-Auktion bieten und Bieter stimmen zu, dass jedes abgegebene Gebot unwiderruflich ist und nicht geändert oder korrigiert werden kann, selbst wenn es fälschlicher Weise abgegeben wurde und der Auktionator darüber informiert wurde. Der Bieter akzeptiert die vollständige Verantwortung für alle Gebote, welche mittels seines Internetkontos abgegeben werden.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, eine Registrierung für das Bieten im Internet abzulehnen sowie seine Genehmigung für einen Bieter, im Internet zu bieten zu widerrufen oder ein Internetkonto zu schließen, gleich aus welchem Grund und zu jedem Zeitpunkt, also vor, während oder nach einer Auktion.

Der Käufer stimmt zu, jeglichen Artikel zu bezahlen und abzuholen.

Artikel stehen zur Überprüfung vor jeder Auktion zur Verfügung und es liegt im Ermessen des Bieters, sich in Bezug auf jeden einzelnen Aspekt eines Artikels zufriedenzustellen. Bietern wird es ausdrücklich nahegelegt, persönlich oder in seinem Namen alle Artikel vor einer Auktion zu prüfen, für welche ein Bieter ein Gebot abgeben möchte.

Wenn ein Bieter sich dafür entscheidet, das Bietsystem im Internet zu nutzen, so tut der Bieter dies vollständig auf eigenes Risiko. Der Zugang und das Benutzen des Internet Bieterdienstes hängt unter anderem von der Verfügbarkeit des Internets und der Geschwindigkeit und Qualität der Internetverbindung ab. Das Internet Bietersystem wird versuchen, eine Verbindung zum Bieter für maximal 20 Sekunden herzustellen. Wenn dann keine Erwiderung erhalten wird, wird der Auktionator den/die Artikel erneut zum Verkauf anbieten. Wenn Artikel erneut zum Verkauf angeboten werden, kann der getrennte Internetbieter weiterhin für denselben Artikel bieten.

37. Der Käufer kann gleichzeitig auch Verkäufer sein und der Auktionator kann die Konten gegeneinander ausgleichen.

In Bezug auf den Kontenausgleich:

a) Der Käufer stimmt zu, dass, wenn in seinen Konten ein Gegenkontenausgleich getätigt wurde, sich der Auktionator das Recht vorbehält, diesen Gegenkontenausgleich zu einem späteren Zeitpunkt rückgängig zu machen oder abzuändern. Sollte dies der Fall sein, wird eine neue Rechnung jegliche vorherige Rechnung oder Proforma-Rechnung außer Kraft setzen und der Käufer ist für den noch offen stehenden Rechnungsbetrag haftbar.

b) Der Käufer stimmt zu, dass Gegenkontenausgleiche gegen die älteste ausstehende Forderung/Schuld vorgenommen werden.

38. Das Zustandekommen, das Bestehen, die Errichtung, die Leistung, die Gültigkeit und alle weiteren Aspekte dieses Vertrages sind durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Für beide Parteien gilt der Gerichtstand Neuss. Beide Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Rechtsprechung deutscher Gerichte.